Unterrichtsprogramm

&
Schul- und Schulgeldordnung

Klavier, Keyboard, Akkordeon, Gitarre, Blockflöte 

für Kinder, Jugendliche und Erwachsene


Singen iN EINEM DER "VOICEPACK" PopchÖrE ab 10 Jahren


Nachhilfe Musiktheorie

Schuljahr 2023/2024
1. September 2023 - 31. August 2024

    


Schulordnung
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Mit der unterschriebenen Anmeldung wird die für die Private Musikschule Franz J. Wagner gültige Schul- und Schulgeld-Ordnung anerkannt.

Mit der Anmeldung legen Sie die Unterrichtsform (Einzel), die Unterrichts-Einheit(min) und das Schulgeld (Unterrichts-Honorar) fest.


Der Unterricht kann in Präsenz- und in digitaler Form stattfinden. 

Kommt es zu einer behördlich angeordneten Schließung der Musikschule wird der Unterricht online, ohne Minderung der Unterrichtsgebühren, erteilt. 

Mit Unterrichtsbeginn bekommt der/die Schüler*in einen, für das ganze Schuljahr gültigen, Terminplan ausgehändigt. Der Unterricht findet nur an Terminen statt, die auf dem Terminplan angegeben sind. Der/die Schüler*in ist zur Einhaltung der Termine verpflichtet.

 Der Unterricht beginnt pünktlich. Wer zu spät kommt, hat entsprechend weniger Unterrichtszeit zur Verfügung und keinen Anspruch auf die volle Unterrichtsdauer mehr.

Ein Unterrichtstermin kann aus einem triftigen Grunde, wenn rechtzeitig angefragt wird, verschoben werden.

Unterrichtsausfälle, die der/die Schüler*in zu vertreten hat, zum Beispiel Geburtstagsfeiern, private Ausflüge, Turniere…werden nicht nachgegeben!

 

Unterrichtsversäumnis entbindet nicht von der Zahlungspflicht!

 

Können mehrere Termine nicht wahrgenommen werden, bitten wir um Absprache!

Bei längerer, durch ärztliches Attest nachweisbare Erkrankung als eine Woche, entfällt das Honorar nach Ablauf dieser einen Woche für den Rest der Erkrankungszeit, ohne dass die vorliegenden Vereinbarungen hierdurch berührt werden. 

Die Verrechnung wird in der Schuljahr-Endabrechnung(12/12) vorgenommen. 

 

Unterrichtsstunden, die auf Veranlassung des Lehrers ausfallen, werden in der Regel nachgegeben. In Ausnahmefällen, kann ein Unterrichtstermin ausfallen. Die Verrechnung wird in der Schuljahr-Endabrechnung vorgenommen.

 

Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Sigmaringen, auch wenn der Unterricht außerhalb der privaten Musikschule Franz J. Wagner stattfindet.

 

 

Schulgeldordnung

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Das Schulgeld richtet sich nach der Anzahl der Unterrichtseinheiten, die im Schuljahr für die Wochentage Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag (reserviert für Chöre) stattfinden. (30/36)
Das Schulgeld versteht sich als ein Jahresentgelt. 
Es ist in 12 gleichen Teilbeträgen(monatliches Honorar/1/12) zu entrichten. 


Beispiel: 
EU/20min    01 UE=20,00€  x  30 UE = 600,00€ (im Schuljahr): 12 = 50,00€ 

EU(Einzel-Unterricht) UE(Unterrichts-Einheit) 

            

Zahlungsmittel sind: SEPA-Lastschriftverfahren oder Überweisung (Dauerauftrag)

Die erste Schulgeld Zahlung ist gleichzeitig Ihre Anmeldebestätigung. 
Sie ist sofort nach Eingang der Anmeldung fällig.

Die weiteren Schulgeld Honorare (SEPA/monatlich) werden dann jeweils am 27. eines Monats. bzw. in den folgenden Werktagen für den Folgemonat automatisch eingezogen.
Daueraufträge bitte mit Eingangsdatum 01. - 05. eines Monats einrichten!


In 12/12 ist die Endabrechnung des Schuljahres enthalten. 
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 

 

Eine Kündigung kann gegenseitig erstmals

zum Ende des Winterhalbjahres (28./29. Februar)

zum Ende des Sommerhalbjahres (31. August) vorgenommen werden.

 

Die Kündigung muss schriftlich, jeweils sechs Wochen(Stichtag:15.01. / 15.07.) vor dem Kündigungstermin vorliegen. Verspätete Einreichungen werden nicht akzeptiert!

Das gegenseitige Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

Das für alle angebotenen Kurse erforderliche Notenmaterial wird vom Schüler*in selbst besorgt.


                                                                                                                              Letzte Aktualisierung am 23.07.2023